KONDITIONEN

Mein Honorar ist auf Selbstzahlerbasis.
Hausbesuche sind möglich.

Eine Abrechnung mit der Krankenkasse ist nicht möglich. Sie können aber die Rechnung ggf. bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Hierfür müssten Sie sich direkt mit Ihrer Versicherung in Verbindung setzen und im Vorfeld die Übernahme meiner Honorarrechnung abklären. 

Neben Barzahlung akzeptiere EC, Visa, Mastercard, Apple Pay und Google Pay.

 

Vorteile für Selbstzahler

→    Sie allein bestimmen, wie die Beratung/Therapie ablaufen wird. Wie häufig die Termine stattfinden und wie lange die Behandlung/Beratung dauern wird. 
→    Es sind keine Gutachten oder Konsultationen eines Vertrauensarztes (Psychiaters) zur Kostenübernahme nötig.
→    Die Inhalte unserer Gespräche bleiben vertraulich. Es werden keine Berichte an Dritte weitergegeben.
→    Bei Krankenkassenwechsel stehen keine psychischen Probleme in ihren Akten.
→    Die Rechnungen meines Honorars für die psychotherapeutische Behandlungen können Sie ggf. bei Ihrer Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung geltend machen. - Finanzgericht Münster (AZ: 3 K 2845/02E) - Kann das Coaching in einen beruflichen Kontext gestellt werden, können die Kosten ggf. als Werbungskosten bei bei nichtselbstständiger Einkünfte oder Betriebsausgaben bei gewerblichen bzw. freiberufllichen Einkünften abzugsfähig sein.