Mein Honorar ist auf Selbstzahlerbasis.
Hausbesuche sind möglich.
→ Sie allein bestimmen, wie die Beratung/Therapie ablaufen wird. Wie häufig die Termine stattfinden und wie lange die Behandlung/Beratung dauern wird.
→ Es sind keine Gutachten oder Konsultationen eines Vertrauensarztes (Psychiaters) zur Kostenübernahme nötig.
→ Die Inhalte unserer Gespräche bleiben vertraulich. Es werden keine Berichte an Dritte weitergegeben.
→ Bei Krankenkassenwechsel stehen keine psychischen Probleme in ihren Akten.
→ Die Rechnungen meines Honorars für die psychotherapeutische Behandlungen können Sie ggf. bei Ihrer Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung geltend machen. - Finanzgericht Münster (AZ: 3 K 2845/02E) - Kann das Coaching in einen beruflichen Kontext gestellt werden, können die Kosten ggf. als Werbungskosten bei bei nichtselbstständiger Einkünfte oder Betriebsausgaben bei gewerblichen bzw. freiberufllichen Einkünften abzugsfähig sein.